Die Revision erfolgt entsprechend den anerkannten Regeln der Technik (DIN/VDE)
1. Nach Prüfung / Inbetriebnahme einer neuen elektrischen Anlage bzw. eines elektrischen Gerätes.
2. Nach Prüfung / Inbetriebnahme einer modernisierten / geänderten elektrischen Anlage bzw. eines elektrischen Gerätes.
3. Bei Wiederholungsprüfungen für elektrische Anlagen und ortsfeste / nicht ortsfeste Betriebsmittel nach VDE und / oder DVU
Die Prüf-Plakette eignet sich für alle gewerblichen wie privaten Kunden*). Die Prüfplakette setzt allerdings voraus, dass die Abnahme der Anlage bzw. des Gerätes mit einem Prüf- und Messprotokoll einhergeht und somit für den Auftraggeber dokumentiert wird.
*) Kunden sind: Eigennutzer und Anleger bei Neubau, Modernisierung und Prüfung von elektrischen Anlagen und im Bereich des Gewerbes bei ortsfesten und nicht ortsfesten Betriebsmitteln sein.
Der Betreiber einer elektrischen Anlage ist für deren Zustand verantwortlich so die Rechtsprechung. Schon kleine Veränderungen durch den Kunden benachteiligen ihn im Schadensfall. Noch dramatischer sieht die Situation bei gewerblich genutzten Anlagen und Geräten aus : Es sind erste Fälle bekannt geworden, in denen angeblich Gewerbeaufsichtä¤mter und Berufsgenossenschaften Produktionstätigkeiten sofort einstellen ließen - mangels fehlender Prüfnachweise.
Beugen Sie vor!
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