Die Revision von ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Geräten führen wir gern für Sie aus!

Wir werden Sie gern beraten

Mobil: 0160 40 25 850

Die Revision erfolgt entsprechend den anerkannten Regeln der Technik (DIN/VDE)

1. Nach Prüfung / Inbetriebnahme einer neuen elektrischen Anlage bzw. eines elektrischen Gerätes.

2. Nach Prüfung / Inbetriebnahme einer modernisierten / geänderten elektrischen Anlage bzw. eines elektrischen Gerätes.

3. Bei Wiederholungsprüfungen für elektrische Anlagen und ortsfeste / nicht ortsfeste Betriebsmittel nach VDE und / oder DVU

Die Prüf-Plakette eignet sich für alle gewerblichen wie privaten Kunden*). Die Prüfplakette setzt allerdings voraus, dass die Abnahme der Anlage bzw. des Gerätes mit einem Prüf- und Messprotokoll einhergeht und somit für den Auftraggeber dokumentiert wird.

*) Kunden sind: Eigennutzer und Anleger bei Neubau, Modernisierung und Prüfung von elektrischen Anlagen und im Bereich des Gewerbes bei ortsfesten und nicht ortsfesten Betriebsmitteln sein.

Der Betreiber einer elektrischen Anlage ist für deren Zustand verantwortlich so die Rechtsprechung. Schon kleine Veränderungen durch den Kunden benachteiligen ihn im Schadensfall. Noch dramatischer sieht die Situation bei gewerblich genutzten Anlagen und Geräten aus : Es sind erste Fälle bekannt geworden, in denen angeblich Gewerbeaufsichtä¤mter und Berufsgenossenschaften Produktionstätigkeiten sofort einstellen ließen - mangels fehlender Prüfnachweise.

Beugen Sie vor!

Eigentümer von Häusern, größeren Immobilien und gewerblichen Räumen erhalten durch die Revision die Gewissheit, dass ihre Elektroanlagen den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Besondere Sorgfalt bei der Wartung von Elektroanlagen sollte in Badezimmern sowie in aus- oder umgebauten Räumen walten. Die geltenden VDE-Bestimmungen sehen speziell für Bäder Schutzmaßnahmen vor, um die Sicherheit des Benutzers zu erhöhen

Die Schäden in deutschen Haushalten, die durch elektrische Defekte verursacht werden, gehen jährlich in die Milliardenhöhe. Gravierender sind meist noch die persönlichen Folgen: Der Verlust von Wohnraum und Einrichtung sowie schwerste Verletzungen und Todesopfer.

Über den Umfang der Revision entscheidet die Größe der Elektroanlage und die Anzahl der Elektrogeräte. Einen handfesten Vorteil bietet die Revision dem Hausbesitzer in jedem Fall: Weil Elektrogeräte und -leuchten der neuen Generation manchmal 30 bis 50 Prozent weniger Energie benötigen, ist der kompetente Rat des Fachbetriebs das beste Mittel gegen "Stromfresser".

Gerichtsurteil: Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung Der Betreiber ist für den Zustand seiner elektrischen Anlage auch im juristischen Sinne verantwortlich. Das unterstreicht ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Das OLG entschied, dass ein Vermieter die Elektroanlagen seines Hauses regelmäßig Überprüfen muss. Entsteht ein Brand und steht zugleich fest, dass eine Schutzeinrichtung versagt hat und die Kontrollpflichten nicht erfüllt worden sind, so gilt die Pflichtverletzung des Vermieters als Schadensursache. Wichtig ist vor allem die Überprüfung der elektrischen Schutzschalter und Ähnlicher Sicherheitseinrichtungen. Prüfnachweise für Elektroanlagen erscheinen besonders in Betrieben dringlich, wo Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften die Sicherheit Überprüfen. Der Saarbrücker Fall: Die Ursache eines Brandes in einer vermieteten Büroetage konnte zwar nicht gänzlich aufgeklärt werden, allerdings ergaben die Untersuchungen, dass ein elektrischer Schutzschalter versagt hatte, der nicht kontrolliert worden war. Der Vermieter- so das Gericht - müsse nachweisen, dass sein Kontrollversäumnis nicht den Schaden verursacht hat

Mein Angebot:
Revision W
ohnung: 199 €

Revision Einfamilienhaus 249 €

Preis incl. Anfahrt, MwSt, Prüfprotokolle, Beratung und Übergabe

Bitte beachten Sie: Mängelabstellung, falls erforderlich, wird nach Auftragserteilung gesondert berechnet.

 

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 Revision ortsfester Anlagen und ortsveränderlichen Geräten 

Prüfung nach TGL (*bei Errichtungszeitpunkt vor 1990) 

DIN, VDE und UVV A3 (VBG 4) heute DGUV-V3